BFH - Urteil vom 16.11.2005
X R 17/03
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 532
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 20.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2612/98

Teilbetrieb; Abonnentenwerber

BFH, Urteil vom 16.11.2005 - Aktenzeichen X R 17/03

DRsp Nr. 2006/1293

Teilbetrieb; Abonnentenwerber

1. Zum Begriff des Teilbetriebs.2. Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbstständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Bei der Gesamtwürdigung sind die Abgrenzungsmerkmale räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, eigener Wirkungskreis, gesonderte Buchführung, eigenes Person, eigene Verwaltung, eigenes Anlagevermögen etc. zu berücksichtigen (Anschluss an BFH-Urt. v. 12.2.1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516 und v. 10.10.2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336).3. Besteht der Gegenstand eines Unternehmens darin, durch Abonnentenwerber Belieferungsrechte für Zeitschriften zu erwerben und diese anschließend zu verwerten, so liegt selbst dann kein Teilbetrieb vor, wenn der Unternehmer neben der vertragsgemäßen Weitergabe der Belieferungsrechte von der Möglichkeit Gebrauch macht, Belieferungsrechte zurückzubehalten und mittels Dritter selbst wahrzunehmen.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: