LAG Hamburg - Urteil vom 03.02.2005
2 Sa 68/04
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 ; MTV-See § 1 § 6 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 27.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 72/04

Teilbetriebsübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Übergang der Arbeitsverhältnisse

LAG Hamburg, Urteil vom 03.02.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 68/04

DRsp Nr. 2006/1595

Teilbetriebsübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Übergang der Arbeitsverhältnisse

»1. Die Vergabe der Bereederung von (hier drei von fünf) Forschungsschiffen stellt einen Teilbetriebsübergang iSv § 613a Abs 1 BGB dar.2. Mit dem rechtsgeschäftlichen Übergang der Seeschiffe gehen - zunächst - die Arbeitsverhältnisse der beim Übergang an Bord beschäftigten Arbeitnehmer über.3. Ein Arbeitsverhältnis geht nicht über, wenn das Besatzungsmitglied nicht an Bord beschäftigt war und auch sonst eine objektivierbare Zuordnung zu den übergegangenen Schiffen nicht möglich ist.«

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 ; MTV-See § 1 § 6 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Heuerverhältnis des Klägers bei der Reederei R. GmbH auf die Beklagte durch Betriebsübergang übergegangen ist.