LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.08.2006
11 Sa 204/06
Normen:
BGB § 613a ; KschG § 4 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 24.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2122/05

Teilbetriebsübergang einer Lokalredaktion unter Fortführung des Gemeinschaftsbetriebes - unbegründete Kündigungsschutzklage bei Kündigung durch Betriebsveräußerer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.08.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 204/06

DRsp Nr. 2007/2707

Teilbetriebsübergang einer Lokalredaktion unter Fortführung des Gemeinschaftsbetriebes - unbegründete Kündigungsschutzklage bei Kündigung durch Betriebsveräußerer

1. Die Kündigung eines Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang geht mangels bestehenden Arbeitsverhältnisses ins Leere; eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist unbegründet, denn ein Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr.2. Wird ein bereits früher bestehender, selbständiger Betriebsteil rechtsgeschäftlich auf ein neu eintretendes Unternehmen übertragen, liegt ein Teilbetriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB auch für den Fall vor, dass der übernehmende Unternehmer mit dem bisherigen einen gemeinschaftlichen Betrieb fortführt; entscheidend ist lediglich, dass ein Inhaberwechsel stattfindet.

Normenkette:

BGB § 613a ; KschG § 4 Satz 1 ;

Tatbestand:

Im vorliegenden Verfahren wendet sich der Kläger gegen eine ihm gegenüber seitens der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen Beendigungskündigung.

Der 1958 geborene, verheiratete und 2 Kindern unterhaltspflichtige Kläger arbeitete bei der Beklagten seit dem 05.09.1984 zunächst als Pauschalist, dann als Redaktionsvolontär und ab dem 01.09.1987 gemäß Arbeitsvertrag vom 28.08.1987 (Bl. 5 bis 9 d.A.) als Redakteur.