FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.05.2012
14 K 2982/10
Normen:
EStG 2002 § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1;

Teilentgeltliche Einbringung eines Grundstücks in eine KG aufgrund Buchung einer Darlehensforderung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2012 - Aktenzeichen 14 K 2982/10

DRsp Nr. 2013/717

Teilentgeltliche Einbringung eines Grundstücks in eine KG aufgrund Buchung einer Darlehensforderung

1. Wird einem Kommanditisten bei der Einbringung eines Grundstücks in das Gesamthandsvermögen der KG eine Darlehensforderung in Höhe des Buchwertsaldos des eingebrachten Grundstücks abzüglich der Kommanditaneinlage eingeräumt, handelt es sich um einen teilentgeltlichen Vorgang, so dass bei dem Einzelunternehmen des Kommanditisten hinsichtlich der aufgedeckten stillen Reserven des Grundstücks ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist. 2. Nach der Trennungstheorie wird der Buchwert dem Verhältnis entgeltlich/unentgeltlich entsprechend dem entgeltlichen bzw. dem unentgeltlichen Teil der Übertragung zugeordnet. Die „Einheitstheorie” dagegen verneint die nach der Trennungstheorie gedachte gegenständliche Aufteilung der Übertragung und stellt dem Kaufpreis den Buchwert des gesamten Wirtschaftsguts gegenüber. Zu einer Aufdeckung stiller Reserven kommt es folglich nur insoweit, als der Kaufpreis den (vollen) Buchwert übersteigt. In diesem Fall ist eine voll entgeltliche Übertragung anzunehmen. Unterschreitet der Kaufpreis den Buchwert, liegt hingegen eine voll unentgeltliche Übertragung vor.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG 2002 § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. ;