BGH - Urteil vom 13.02.1992
III ZR 28/90
Normen:
BGB § 676 ; ZPO § 301 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 676 Auskunftsvertrag 12
BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Schadensersatz 5
DB 1992, 1572
DRsp I(138)640d
DRsp IV(415)214Nr.1a
DRsp-ROM Nr. 1993/805
MDR 1992, 708
NJW 1992, 2080
StB 1992, 383
VersR 1992, 964
WM 1992, 1031
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe - Freiburg,
LG Offenburg,

Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

BGH, Urteil vom 13.02.1992 - Aktenzeichen III ZR 28/90

DRsp Nr. 1993/801

Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

»1. Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils, wenn zwei selbständig nebeneinanderstehende Klagegründe zugleich wechselseitig im Eventualverhältnis geltend gemacht werden. 2. Ein stillschweigender Auskunftsvertrag zwischen dem von einem Vertragspartner zu vorvertraglichen Verhandlungen hinzugezogenen sachkundigen Berater und der Gegenpartei kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht; dies gilt insbesondere dann, wenn sich auch die Gegenpartei eines sachkundigen Beistandes versichert hat.«

Normenkette:

BGB § 676 ; ZPO § 301 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Beklagte betreute als Steuerberater seit 1976 die Firma Sch.-L. in K., ein Einzelunternehmen zur Herstellung von Leitern und Gerüsten.