LAG München - Urteil vom 24.05.2006
5 Sa 1095/05
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 7616/05

Transformation tariflicher Regelungen in Individualrecht bei Betriebsübergang

LAG München, Urteil vom 24.05.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 1095/05

DRsp Nr. 2006/27998

Transformation tariflicher Regelungen in Individualrecht bei Betriebsübergang

»Geltung des BAT nach Transformation gem. § 613a BGB

Normenkette:

BGB § 613a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin auf Zahlung eines höheren Gehaltes wegen Erreichens einer höheren Lebensaltersstufe sowie auf Zahlung einer Ballungsraumzulage.

Die am 17.10.1969 geborene Klägerin war bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten seit 01.11.1997 als Wirtschafterin beschäftigt. Das monatliche Bruttoentgelt betrug EUR 2.479,62.

Arbeitgeber der Klägerin war zunächst das B., eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Arbeitsplatz der Klägerin war von Anfang an das Seniorenheim K. Zum 01.05.2004 ging dieser Betrieb auf die Beklagte über.

Auf Grund beidseitiger Tarifbindung sowie auf Grund des Arbeitsvertrages fanden auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin beim B. sowohl der Manteltarifvertrag zur Anwendung des BAT als auch der Tarifvertrag über eine Ballungsraumzulage an Beschäftigte des B. Anwendung.

Im als "Dienstvertrag" bezeichneten Arbeitsvertrag der Klägerin war u.a. geregelt:

"§ 2