BFH - Urteil vom 22.07.2008
IX R 74/06
Normen:
AO § 39 Abs. 1, 2 Nr. 1 § 155 Abs. 2 § 179 Abs. 1 § 182 Abs. 1 ; EStG (1990) § 10d § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2008, 2288
BB 2008, 2442
BFH/NV 2008, 1908
BFHE 222, 458
BStBl II 2009, 124
DB 2008, 2168
GmbHR 2008, 1170
NJW-RR 2009, 258
WM 2008, 2126
ZIP 2008, 1868
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz - 1 K 1355/02 - 7.6.2005 (EFG 2006, 671),

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Inhalt einer verbindlichen Zusage; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; Entscheidung über die Höhe eines Verlustrücktrags; Bindungswirkung der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

BFH, Urteil vom 22.07.2008 - Aktenzeichen IX R 74/06

DRsp Nr. 2008/17673

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Inhalt einer verbindlichen Zusage; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; Entscheidung über die Höhe eines Verlustrücktrags; Bindungswirkung der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

»Bestimmen die Parteien eines Aktienkaufvertrages den im Jahr des Vertragabschlusses zunächst nur vorläufig festgelegten Kaufpreis aufgrund eines erst im folgenden Jahr zu erstellenden Wertgutachtens und machen sie die Besitzübertragung von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig, geht das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen noch nicht mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Erwerber über.«

Normenkette:

AO § 39 Abs. 1, 2 Nr. 1 § 155 Abs. 2 § 179 Abs. 1 § 182 Abs. 1 ; EStG (1990) § 10d § 17 Abs. 1 ;

Gründe: