BFH - Urteil vom 29.07.1992
I R 28/92
Normen:
GewStG § 8 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; UmwG §§ 46, 49 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
BB 1993, 207
BB 1993, 715
BFHE 169, 322
BStBl II 1993, 247
DB 1993, 460
DStZ 1993, 156
GmbHR 1993, 239
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung

BFH, Urteil vom 29.07.1992 - Aktenzeichen I R 28/92

DRsp Nr. 1996/11649

Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung

»1. Im Innenverhältnis zur Gesellschaft ist der Geschäftsführer einer GmbH für die gesamte laufende Geschäftsführung zuständig. Dazu gehören sowohl tatsächliche als auch rechtsgeschäftliche Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der GmbH mit sich bringt. 2. Geht bei der Umwandlung einer OHG gemäß § 46 UmwG eine private Versorgungsrente auf eine GmbH über, so sind die Rentenzahlungen bei der GmbH Betriebsausgaben, wenn die Rentenverbindlichkeit durch das übernommene Aktivvermögen abgedeckt war. 3. Gemäß § 8 Nr. 2 GewStG sind Rentenzahlungen im Sinne des zweiten Leitsatzes dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzuzurechnen.«

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; UmwG §§ 46, 49 Abs. 2 S. 2;