LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.07.2008
2 Sa 176/08
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 17.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 762/07

Übergang eines Betriebes - wirtschaftliche Einheit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 176/08

DRsp Nr. 2008/22058

Übergang eines Betriebes - wirtschaftliche Einheit

Normenkette:

BGB § 613a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob der Beklagte G. einen Betrieb übernommen hat, in welchem der Kläger beschäftigt war.

Der Beklagte E., Beklagter zu 1, betrieb in G-Stadt eine Kfz-Werkstatt sowie eine Tankstelle mit Geschäft. Seit 01.08.1972 war der Kläger für ihn bzw. dessen Rechtsvorgänger tätig, zunächst als Auszubildender und nach Abschluss der Ausbildung als Kfz-Mechaniker. Sein monatliches Bruttoentgelt betrug zuletzt 3.390,99 EUR.