I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.01.2010 -
II. Die Revision der Klägerin wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen aufgrund eines Betriebsübergangs ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Klägerin war seit dem 1. Juli 1996 bei der D. BA L. mbH (im Folgenden: D.) als Flugbegleiterin gegen eine monatliche Bruttovergütung von zuletzt 2.200,00 EUR tätig.
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