LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.09.2010
17 Sa 836/10
Normen:
BGB § 613a Abs. 1;
Fundstellen:
ZIP 2011, 878
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 13693/09

Übergang eines Flugbetriebs; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Übertragung der betrieblichen Organisationsstruktur

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 836/10

DRsp Nr. 2010/18598

Übergang eines Flugbetriebs; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Übertragung der betrieblichen Organisationsstruktur

1. Ein Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Betrieb einer behördlichen Genehmigung bedarf, die nicht auf einen Erwerber übertragen werden kann. 2. Der Übergang eines Flugbetriebs setzt voraus, dass die für den Erhalt des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) erforderliche betriebliche Organisationsstruktur übertragen wird.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.01.2010 -23 Ca 13693/09- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision der Klägerin wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen aufgrund eines Betriebsübergangs ein Arbeitsverhältnis besteht.

Die Klägerin war seit dem 1. Juli 1996 bei der D. BA L. mbH (im Folgenden: D.) als Flugbegleiterin gegen eine monatliche Bruttovergütung von zuletzt 2.200,00 EUR tätig.