Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die sich aufgrund des Übergangs vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halb-/Teileinkünfteverfahren ergebende Zwangsverrechnung von Körperschaftsteuererhöhungspotential mit Körperschaftsteuerminderungspotential gemäß § 36 Abs. 6a KStG in der Fassung des § 34 Abs. 13f KStG verfassungswidrig ist.
Durch Bescheid zum 31.12.2000 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß §
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