Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich

Autor: Wenhardt

Notwendigkeit der Gewinnkorrektur

Zwangsweiser Wechsel der Gewinnermittlungsart

In bestimmten Fällen muss der Steuerpflichtige von der Gewinnermittlung nach §  4 Abs.  3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) zur Gewinnermittlung nach §  4 Abs.  1 EStG (Bilanzierung) wechseln, insbesondere bei

Überschreiten der gesetzlichen Gewinn- oder Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht (§§  140, 141 AO)

Die Umsatzgrenze des §  141 Abs.  1 Satz 1 Nr. 1 AO beläuft sich auf 500.000 Euro. Die Gewinngrenze i.S.d. §  141 Abs.  1 Satz 1 Nr. 4 und 5 AO beträgt 50.000 Euro.

Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs oder der Freiberuflerpraxis

Übergang von einer freiberuflichen zu einer gewerblichen Tätigkeit

Gewinnschätzung bei der Einnahmenüberschussrechnung (H 4.5 "Gewinnschätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 3 EStG" EStH 2011).