BAG - Beschluss vom 22.04.2009
4 ABR 14/08
Normen:
ArbGG § 83 Abs. 1; BetrVG § 95; BetrVG § 99; BetrVG § 101; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 328; BGB § 305c; BGB § 613a; EGBGB Art. 229 § 5; TVG § 1; TVG § 3; TVG § 4 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 563; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 3; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 4; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 6; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 7;
Fundstellen:
AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38
ArbRB 2010, 14
AuA 2009, 367
AuR 2010, 42
AuR 2010, 45
BAGE 130, 286
NZA 2009, 1286
NZA-RR 2010, 30
Vorinstanzen:
LAG München, vom 10.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 TaBV 83/07
ArbG München, vom 04.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BV 85/06

Überleitung von Arbeitnehmer in den TVöD als faktische Umgruppierung; Mitbestimmung des Betriebsrats

BAG, Beschluss vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 4 ABR 14/08

DRsp Nr. 2009/23480

Überleitung von Arbeitnehmer in den TVöD als faktische Umgruppierung; Mitbestimmung des Betriebsrats

1. Bei der Überleitung von Arbeitnehmern nach den §§ 3 bis 7 TVÜ-VKA in das Entgeltsystem des TVöD handelt es sich als Akt der Rechtsanwendung um eine Umgruppierung, die nach § 99 Abs. 1 BetrVG dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats unterliegt. 2. Eine nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird; Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40. Orientierungssätze: 1. Bei der Überleitung von Arbeitnehmern nach den §§ 3 bis 7 TVÜ-VKA in das Entgeltsystem des TVöD handelt es sich als Akt der Rechtsanwendung um eine Umgruppierung, die nach § 99 Abs. 1 BetrVG dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats unterliegt.