I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, firmiert als "Beteiligungsgesellschaft für Grundstücksverwaltungen". Anteilseigner ist die A-GmbH (A), die in den Streitjahren 1987 bis 1989 von X und Y beherrscht wurde. Beide waren über weitere Tochter- und Enkelgesellschaften der A auch im Bauträgergeschäft tätig, wobei sie Immobilienfonds initiierten. Daneben bildeten sie eine "X & Y GbR" (GbR).
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