FG Düsseldorf - Urteil vom 24.10.2012
7 K 609/12 E
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 Satz 4; EStG § 19; EStG § 38a Abs. 1 Satz 3;
Fundstellen:
BB 2013, 1301

Übernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt durch vom Pensionsberechtigten beherrschte GmbH - Zufluss des Ablösungsbetrags als Arbeitslohn

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 7 K 609/12 E

DRsp Nr. 2013/14510

Übernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt durch vom Pensionsberechtigten beherrschte GmbH – Zufluss des Ablösungsbetrags als Arbeitslohn

Wird eine GmbH anlässlich der Veräußerung der Gesellschaftsanteile vereinbarungsgemäß aus der Pensionsverpflichtung gegenüber ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gegen Zahlung eines Kapitalbetrages an eine von dem Pensionsberechtigten zur Erfüllung der auf dieses Kapital beschränkten Pensionsverpflichtung neu errichteten GmbH entlassen, als deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer wiederum der Pensionsberechtigte fungiert, so ist die Auszahlung des Ablösungsbetrags an die neu errichtete GmbH als Zufluss von Arbeitslohn an den Pensionsberechtigten zu werten (Fortführung der Rspr. des BFH im Urteil vom 12.4.2007 VI 6/02, BFHE 217, 547, BStBl II 2007, 581).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1 Satz 4; EStG § 19; EStG § 38a Abs. 1 Satz 3;

Tatbestand