Übertragung der Pensionsanwartschaft auf eine "Rentner-GmbH"

Autor: Ott

Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der BFH nunmehr mit den beiden Urteilen vom 18.08.20161) die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zusammen mit entsprechenden finanziellen Mitteln auf eine neu gegründete "Rentner-GmbH" oder eine bereits bestehende GmbH ohne Lohnzufluss zugelassen hat. Die Rentner-GmbH hat dabei den alleinigen Zweck, das übertragene Kapital zu verwalten und die Pensionszahlungen zu erfüllen. Die beiden Urteile vom 18.08.2016 werden nachfolgend kurz skizziert.

BFH-Urteil vom 18.08.2016 - VI R 18/13

Dem BFH-Urteil vom 18.08.2016 - VI 18/13 -2) lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Befreiende Schuldübernahme