Autor: Ott |
Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der BFH nunmehr mit den beiden Urteilen vom 18.08.20161) die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zusammen mit entsprechenden finanziellen Mitteln auf eine neu gegründete "Rentner-GmbH" oder eine bereits bestehende GmbH ohne Lohnzufluss zugelassen hat. Die Rentner-GmbH hat dabei den alleinigen Zweck, das übertragene Kapital zu verwalten und die Pensionszahlungen zu erfüllen. Die beiden Urteile vom 18.08.2016 werden nachfolgend kurz skizziert.
Dem BFH-Urteil vom 18.08.2016 -
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|