Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung
FG Nürnberg, vom 13.09.2000 - Aktenzeichen V 479/98
DRsp Nr. 2001/13279
Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung
Überträgt der alleinige Anteilseigner einer GmbH unentgeltlich seine atypisch stille Beteiligung an deren Handelsgeschäft auf diese, liegt eine verdeckte Einlage stiller Reserven und des Geschäftswerts der atypisch stillen Beteiligung in die GmbH und die Übernahme der GmbH-Anteile aus dem Sonderbetriebsvermögen II in das Privatvermögen des Klägers vor, die zu einer Realisierung eines steuerpflichtigen Aufgabegewinns nach § 16 Abs. 3EStG führen.
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