Die Umsatzsteuer 2008 wird unter Änderung des Bescheides vom 15.3.2013 dahingehend neu festgesetzt, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an dem X-Buch im Jahr 2008 als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt wird.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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