I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einer Stammeinlage von 25.000 DM zu 50 v.H. am Kapital der X-GmbH (GmbH) beteiligt. Bis zu seinem Ausscheiden aus der GmbH im Jahre 1982 war der Kläger neben einem anderen Gesellschafter (P) Geschäftsführer der GmbH. Danach war er im Unternehmen der Klägerin tätig.
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