Auf die Revision der Revisionskläger zu 2. und 3. wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 01.02.2016 -
Die Revision der Kläger zu 1., 4. und 5. wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu 1., 4. und 5. zu tragen.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
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