FG Köln - Urteil vom 29.01.2015
7 K 25/13
Normen:
UStG § 2 Abs 1 Satz 1; InsO § 1; InsO § 63; UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1;
Fundstellen:
BB 2015, 1429
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 235
ZIP 2015, 1241
ZInsO 2015, 1413

Umfang des Vorsteuerabzugs aus Insolvenzverwaltervergütung

FG Köln, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen 7 K 25/13

DRsp Nr. 2015/11138

Umfang des Vorsteuerabzugs aus Insolvenzverwaltervergütung

1. Der in Rede stehende Eingangsumsatz umfasst seinem objektiven Inhalt nach mehr als die bloße Verwertung einiger Vermögensgegenstände der KG, nämlich die Abwicklung der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin im Wege des vorgeschriebenen Verfahrens. Ein Insolvenzverwalter erhält seine Vergütung für die gesamte Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens. 2. Die Tätigkeit der Stpfl. als Insolvenzverwalterin ist ein der aktiven Unternehmenstätigkeit nachgelagerter Akt, der nicht aktuellen oder künftigen besteuerten Umsätzen zugeordnet werden kann, weil die KG als solche nicht mehr ausführt. Die Leistung ist jedoch auf die Gesamttätigkeit der KG, deren Abwicklung sie letztendlich dient und in der sie ihre Ursache hat, rückführbar. Sie muss daher in gleichem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigen wie andere, vor und während der Unternehmenstätigkeit angefallene Eingangsleistungen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs 1 Satz 1; InsO § 1; InsO § 63; UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Umfang des Vorsteuerabzugs aus der Vergütung einer Insolvenzverwalterin.