FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2015
7 K 7283/13
Normen:
AO § 164 Abs. 2; UStG § 6a Abs. 4; UStG § 27b;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 1385

Umsatzsteuerliche Bewertung der Lieferung eines Sportwagens von Deutschland nach Spanien als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Umsatzerhöhende Berücksichtigung einer unentgeltlichen Wertabgabe hinsichtlich gelieferter Fahrzeuge

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 7 K 7283/13

DRsp Nr. 2016/8379

Umsatzsteuerliche Bewertung der Lieferung eines Sportwagens von Deutschland nach Spanien als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Umsatzerhöhende Berücksichtigung einer unentgeltlichen Wertabgabe hinsichtlich gelieferter Fahrzeuge

Tenor

Abweichend von dem Bescheid über Umsatzsteuer 2005 vom 25.02.2014 wird die Umsatzsteuer 2005 nach einer um 16.830,52 € niedrigeren Bemessungsgrundlage zum Regelsteuersatz und einem um 27.929,04 € höheren Vorsteuerabzug festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 164 Abs. 2; UStG § 6a Abs. 4; UStG § 27b;

Tatbestand