I.
Streitig sind die Anerkennung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und die Angemessenheit von Tantiemen im Zusammenhang mit dem Geschäftsführergehalt.
Die Klägerin ist eine am ... 1995 gegründete und am ... 1996 in das Handelsregister eingetragene GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Einrichtungen für den Metzgerei- und Gastronomiebedarf, der Ladenbau und die Planung der vorgenannten Tätigkeiten.
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