Autor: Ott |
Obwohl es aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht durchaus interessant sein kann, aus der Rechtsform der GmbH in die Rechtsform des Personenunternehmens (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) zu wechseln, darf nicht übersehen werden, dass der Rechtsformwechsel bei Vorhandensein thesaurierter Gewinne mit einer erheblichen Liquiditätsbelastung verbunden sein kann. Die fiktive Ausschüttung der Gewinne, die jedoch zum Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister zu einer Belastung mit realer Kapitalertragsteuer führt, kann in vielen Fällen eine Umwandlung nahezu unmöglich machen oder zumindest erheblich beeinträchtigen.
Des Weiteren ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob die Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine steuerliche Rückwirkung entfaltet.
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