FG Düsseldorf, vom 27.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4536/03
Umwandlungsverfahren: Umwandlung gesinterter Wolframstangen und Molybdänstangen zu Schrott
BFH, Beschluss vom 31.07.2007 - Aktenzeichen VII R 48/06
DRsp Nr. 2007/15982
Umwandlungsverfahren: Umwandlung gesinterter Wolframstangen und Molybdänstangen zu Schrott
»Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Können "nur gesinterte" Stangen aus Wolfram oder Molybdän der Unterpos. 8101 94 00 bzw. Unterpos. 8102 94 00 KN durch Zerbrechen oder Zerschlagen zu Schrott der Unterpos. 8101 97 00 bzw. Unterpos. 8102 97 00 KN umgewandelt werden?«
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