LAG Düsseldorf - Urteil vom 04.07.2007
7 (18) Sa 416/06
Normen:
BGB § 242 § 613a Abs. 1, 5, 6 ; ZPO § 256 Abs.1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 3 Ca 1787/05 lev - 08.03.2006,

Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter Unterrichtung über haftungsrechtliche Folgen - Begrenzung des Widerspruchsrechts allein durch Verwirkung - kein Verzicht auf Widerspruchsrecht durch Vertragsfortführung mit dem Betriebserwerber - Feststellungsinteresse zur Verpflichtung des Betriebsveräußerers aus Pensionszusage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2007 - Aktenzeichen 7 (18) Sa 416/06

DRsp Nr. 2007/17625

Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter Unterrichtung über haftungsrechtliche Folgen - Begrenzung des Widerspruchsrechts allein durch Verwirkung - kein Verzicht auf Widerspruchsrecht durch Vertragsfortführung mit dem Betriebserwerber - Feststellungsinteresse zur Verpflichtung des Betriebsveräußerers aus Pensionszusage

»1. Die Unterrichtung ist fehlerhaft und setzt den Lauf der Widerspruchsfrist gemäß § 613 a Abs. 6 BGB nicht in Gang, wenn über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs nicht unterrichtet worden ist.2. Im Falle einer fehlerhaften Unterrichtung kann der Arbeitnehmer - bis zur Grenze der Verwirkung - grundsätzlich unbefristet von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.3. Die Vertragsfortführung mit dem Betriebserwerber kann grundsätzlich vor Ablauf der Widerspruchsfrist nicht als Zustimmung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeberwechsel oder als stillschweigender Widerspruchsverzicht gewertet werden.