LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.04.2005
9 Sa 1743/04
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 ; BGB § 826 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 04.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 133/04

Unbegründete Arbeitnehmerklage gegen Teilbetriebsübergang

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 1743/04

DRsp Nr. 2006/1587

Unbegründete Arbeitnehmerklage gegen Teilbetriebsübergang

»In beiden Instanzen erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsteil auf ein ausgegründetes Unternehmen übergegangen sei (keine Zuordnung des Arbeitsverhältnisses zu diesem Betriebsteil) und auf Schadensersatz wegen angeblich erschlichener Eröffnung des Insolvenzverfahrens.«

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 ; BGB § 826 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Weiterbeschäftigung und Schadensersatz.

Der Kläger war seit 1966 bei der Fa. A beschäftigt, bei der er eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann absolviert hat. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der Arbeitsvertrag vom 18. Aug. 1971. Die A & Co. KG, zuvor Einzelunternehmen und KG, führte ein Einzelhandelsunternehmen mit den Bereichen Hörgeräte/Akustik / Optik und Unterhaltungselektronik. Sie bestand aus den Abteilungen Tonträger, Rundfunk/Video, Foto, Optik, Hörgeräte und Verwaltung. Die Abteilungen Tonträger, Rundfunk/Video, Foto befanden sich in der B...straße , die Abteilungen Verwaltung, Optik und Hörgeräte waren gegenüber.