ArbG Koblenz, vom 03.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1336/06
Unbegründete Schadensersatzklage bei fehlender Kausalität zwischen unzureichender Unterrichtung seitens der Betriebsveräußerin und Schaden infolge Insolvenz der Betriebserwerberin; Verwirkung des Widerspruchsrecht bei rechtskräftiger Kündigung durch insolvente Betriebserwerberin
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.06.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 86/09
DRsp Nr. 2009/22996
Unbegründete Schadensersatzklage bei fehlender Kausalität zwischen unzureichender Unterrichtung seitens der Betriebsveräußerin und Schaden infolge Insolvenz der Betriebserwerberin; Verwirkung des Widerspruchsrecht bei rechtskräftiger Kündigung durch insolvente Betriebserwerberin
1. Benennt der Arbeitnehmer die Person der Arbeitgeberin als Ursache seines Schadens, fehlt es an der Kausalität zwischen einer Falschinformation zum Betriebsübergang und der Nichtausübung des Widerspruchsrechtes und deshalb auch an einer Kausalität zwischen der unzulänglichen Information und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens, wenn der Arbeitnehmer durch Ausübung seines Widerspruchsrechtes gerade diesen Schaden in dem von ihm gewünschten Sinne hätte vermeiden können.2. Sind nach dem fiktiven Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist nach fehlerhafter Unterrichtung vom 22.10.2004 bis zur Erklärung des Widerspruchs am 07.09.2005 mehr als neun Monate vergangen und hat sich der Arbeitnehmer gegen die ihm von der Betriebserwerberin noch im November 2004 zum 30.06.2005 ausgesprochene Kündigung nicht zur Wehr gesetzt, hat er sein Widerspruchsrecht verwirkt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.