LAG Hamm - Urteil vom 14.01.2005
15 Sa 1379/04
Normen:
BetrVG § 112 ; BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 03.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 136/04

Unbegründeter Anspruch auf anteiliges übertarifliches Weihnachtsgeld bei einem vom Konzernsozialplan abweichenden betrieblichen Sozialplan

LAG Hamm, Urteil vom 14.01.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 1379/04

DRsp Nr. 2005/5463

Unbegründeter Anspruch auf anteiliges übertarifliches Weihnachtsgeld bei einem vom Konzernsozialplan abweichenden betrieblichen Sozialplan

Der Anspruch des Arbeitsnehmers auf ein anteiliges übertarifliches Weihnachtsgeld ist unbegründet, wenn der örtliche Betriebsrat aufgrund des im Konzernsozialplan zugestandenen Rechts einen betriebsbezogenen Interessenausgleich sowie eine betrieblichen Sozialplan abgeschlossen hat und der Arbeitnehmer die Voraussetzungen dieses Sozialplans nicht erfüllt.

Normenkette:

BetrVG § 112 ; BGB § 613a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger die Beklagte auf Zahlung eines anteiligen übertariflichen Weihnachtsgeldes für 2003 in Anspruch nehmen kann.

Der am 04.07.1956 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 19.10.1976 als Arbeiter bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin zu einem durchschnittlichen Monatsentgelt von zuletzt 3.092,11 EUR tätig. Auf das Arbeitsverhältnis waren die Tarifverträge der Metallindustrie NRW anwendbar.

Unter dem 07.09.2000/27.11.2000 schlossen der Konzernbetriebsrat der H4xxxxxxx D3xxxxxxxxx H5xxxxx GmbH mit der Geschäftsleitung der H4xxxxxxx D3xxxxxxxxx H5xxxxx GmbH einen Interessenausgleich (im Folgenden: Konzerninteressenausgleich), der unter anderem folgende Regelungen enthält:

(1) Sachlicher Geltungsbereich