LAG Köln - Urteil vom 13.09.2010
5 Sa 615/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 17.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1667/09

Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch aus gekündigtem Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

LAG Köln, Urteil vom 13.09.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 615/10

DRsp Nr. 2010/20882

Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch aus gekündigtem Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Ein Wiedereinstellungsanspruch setzt voraus, dass sich während des Laufs der Kündigungsfrist eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (im Anschluss an BAG, Urteil vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07).

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.02.2010 - 4 Ca 1667/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;

Tatbestand

Die am 13.02.1961 geborene und verheiratete Klägerin war seit 1996 bei der Insolvenzschuldnerin zuletzt als Filialleiterin in deren Niederlassung B -D , der einzigen Filiale in B , beschäftigt. Die Insolvenzschuldnerin betrieb eine Textilkette in D mit insgesamt über 130 Filialen und ca. 900 Mitarbeitern. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der schriftliche Arbeitsvertrag vom 25.11.1996 (Bl. 146 ff. d. A.).

Die Klägerin erzielte ein monatliches Bruttogehalt von zuletzt ca. 2.300,-- EUR.

Am 01.04.2009 wurde über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der frühere Beklagte zu 1) zum Insolvenzverwalter bestellt.