FG München - Urteil vom 04.10.1999
13 K 3944/96
Normen:
AO 1977 § 42 Satz 1; AO 1977 § 42 Satz 2; EStG § 17 Abs. 2 S 1; EStG 1992 § 17 Abs. 1 Satz 4;

Unengeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen von der Ehefrau zur Herstellung einer wesentlichen Beteiligung beim Ehemann und sofortiger verlustrealisierender Weiterverkauf aller Gesellschaftsanteile rechtsmissbräuchlich

FG München, Urteil vom 04.10.1999 - Aktenzeichen 13 K 3944/96

DRsp Nr. 2001/2202

Unengeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen von der Ehefrau zur Herstellung einer wesentlichen Beteiligung beim Ehemann und sofortiger verlustrealisierender Weiterverkauf aller Gesellschaftsanteile rechtsmissbräuchlich

1. Der unentgeltliche Erwerb erkennbar wertloser GmbH-Anteile von der Ehefrau ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Ehemann dadurch erstmals wesentlich beteiligt ist und alle bisherigen Gesellschafter nach einem schon zuvor gefassten Gesamtplan noch am gleichen Tag ihre GmbH-Anteile unter Realisierung eines Veräußerungsverlusts weiterverkaufen. 2. Der Weiterverkauf durch den Ehemann ist so zu behandeln, als hätte jeder der Ehegatten seine nicht wesentliche GmbH-Beteiligung verkauft.

Normenkette:

AO 1977 § 42 Satz 1; AO 1977 § 42 Satz 2; EStG § 17 Abs. 2 S 1; EStG 1992 § 17 Abs. 1 Satz 4;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt wurden. Sie erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Außerdem waren sie von Anfang an zu je 25 % (mit je 12.500 DM) an der am 4. August 1989 gegründeten (F-GmbH) beteiligt. Die übrigen Anteile wurden zu je 25 % von den geschiedenen Eheleuten B gehalten.