FG Münster - Urteil vom 18.09.2014
13 K 724/11 E
Normen:
EStG § 16 Abs 3; EStG § 6 Abs 3 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2014, 2838
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 1095
ZEV 2015, 302

Unentgeltliche Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe, Nießbrauchsvorbehalt an Grundbesitz

FG Münster, Urteil vom 18.09.2014 - Aktenzeichen 13 K 724/11 E

DRsp Nr. 2014/17277

Unentgeltliche Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe, Nießbrauchsvorbehalt an Grundbesitz

1) Eine unentgeltliche Betriebsübertragung i.S.v. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist nicht gegeben, wenn der bisherige Inhaber zunächst sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf einen Erwerber überträgt, sie sodann aber zurückpachtet oder auf sonstige Weise nutzt und so die bisherige Tätigkeit fortführt. 2) Der Vorbehalt des Nießbrauchs an einem Grundstück stellt keine Gegenleistung für die übertragene Vermögenssubstanz dar.

Normenkette:

EStG § 16 Abs 3; EStG § 6 Abs 3 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuer(ESt-)Festsetzung für 2005, ob die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung gemäß § 6 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorliegen.