LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.10.2005
5 Sa 427/05
Normen:
BGB § 611 § 613a Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen - AK Landau - 6 Ca 686/04 - 26.04.2005,

Unsubstantiierte Klage auf Überstundenvergütung bei Betriebsinhaberwechsel

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 427/05

DRsp Nr. 2006/1734

Unsubstantiierte Klage auf Überstundenvergütung bei Betriebsinhaberwechsel

Der Arbeitnehmer legt nicht schlüssig dar, dass der (frühere) Betrieb des D. Z. ("Firma S.") auf den Beklagten übergegangen ist, wenn er lediglich darauf hinweist, dass die Art des Betriebes über den 01.02.2002 und den 08.02.2002 beibehalten worden ist und dass die Mitarbeiter weiter ihre Tätigkeit ausgeübt haben; damit ist nicht dargetan, dass es gerade der Beklagte gewesen ist, der ab dem 01.02.2002 die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt im Betrieb ausgeübt hätte, wenn ab dem 08.02.2002 diese betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt aufgrund des Insolvenzeröffnungsbeschlusses ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ausgeübt hat.

Normenkette:

BGB § 611 § 613a Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand: