Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger gegen die Beklagte ein Einstellungsanspruch zusteht.
Der Kläger war seit 1987 bei der Firma Hallenbau W. GmbH & Co. KG als Stahlbaumonteur beschäftigt. Er erzielte ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen von EURO 3000,-. Zuletzt waren bei der Firma Hallenbau W. GmbH & Co. KG ca. 42 Arbeitnehmer beschäftigt.
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