Vertragsmuster Umwandlung und Einbringung Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Stiftung (gemeinnützig) Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Überblick über das Umwandlungsrecht Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge - gesetzliche Einschränkungen bei sonstigen Gegenleistungen und Problembereiche bei Einbringungen GmbH-Geschäftsführerhaftung Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen Einbringung eines Personenunternehmens in eine Personengesellschaft Besteuerung der Übertragung von Anteilen an einer GbR Ertragsteuerliche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Erbschaftsteuerreform Forderungsverzicht mit Besserungsabrede und anschließender Verschmelzung Unternehmensnachfolge und Liquidation der GmbH im Ertragsteuerrecht Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungs- und Umwandlungsteuerrecht Steuerfalle bei der Einbringung in eine GmbH: Ausübung des Bewertungswahlrechts in den Fällen der §§ 20 und 21 UmwStG Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei der GmbH nach dem MoMiG Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Substanzverlusten von Darlehensforderungen und bei verbilligter Nutzungsüberlassung Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Haftungsfallen beim steuerlichen Einlagekonto und unerkannte Einlagenrückgewähr bei Beteiligungsveräußerung

Unternehmensnachfolge und Liquidation der GmbH im Ertragsteuerrecht

Autor: Ott

Vorbemerkung

Verschonung

Gehen Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat, im Erbfall auf einen Erben über, kommen die Vergünstigungen des §  13a ErbStG zur Anwendung, wenn der Erblasser nach §  13b Abs.  1 Nr. 3 ErbStG am Nennkapital unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt war. §  13a ErbStG, der auch bei Schenkungen unter Lebenden gilt, sieht für begünstigtes Vermögen i.S.d. §  13b Abs.  2 -8 ErbStG bis zu einem Betrag von 26 Mio. Euro bzw. unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nach §  13a Abs.  9 ErbStG bis zu 52 Mio. Euro einen Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Optionsverschonung) sowie einen abschmelzenden Abzugsbetrag von 150.000 Euro (§  13a Abs.  2 ErbStG) vor.1)