LAG München - Urteil vom 26.06.2008
2 Sa 959/07
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 613a Abs. 5 ; BGB § 613a Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 10.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 18547/06

Unterrichtung über Betriebsübergang

LAG München, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 959/07

DRsp Nr. 2008/19905

Unterrichtung über Betriebsübergang

»Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem "Veräußerer" eines Geschäftsbereichs, obwohl Widerspruch gegen den Betriebsübergang erst 13 Monate nach Information (keine ausreichende Unterrichtung über den Betriebsübergang, kein unwirksamer Massenwiderspruch, keine Verwirkung des Widerspruchsrechts).«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 613a Abs. 5 ; BGB § 613a Abs. 6 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.

Der Kläger war bei der Beklagten seit 01.09.1966 als SAP-Anwendungsprogrammierer im Geschäftsbereich "C.M.D. (C.M.D.)" - also in der M-Sparte - beschäftigt. Arbeitsort war der Betrieb M..