1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 20. Juni 2008, Az.: 19 a
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 4/25 und der Kläger 21/25.
3. Der Streitwert für dieses Schlussurteil wird auf 100.973,32 € festgesetzt.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
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