LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.10.2007
7 Sa 1069/07
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 § 613 a Abs. 2, 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 1 Ca 1431/06 lev - 19.04.2007,

Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung des widerspruchsbehafteten Arbeitsverhältnisses durch Rücknahme der Kündigungsschutzklage gegen Erwerberin zur Erlangung einer Abfindungszahlung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 1069/07

DRsp Nr. 2008/14278

Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung des widerspruchsbehafteten Arbeitsverhältnisses durch Rücknahme der Kündigungsschutzklage gegen Erwerberin zur Erlangung einer Abfindungszahlung

»Nimmt ein Arbeitnehmer die gegen den Erwerber eines Betriebsteils erhobene Kündigungsschutzklage in Kenntnis eines möglicherweise bestehenden Widerspruchsrechts zurück, so kann darin unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Bestätigung des Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber durch den Arbeitnehmer gesehen werden, der einen späteren Widerspruch gegen den Betriebsübergang ausschließt (§ 144 BGB analog). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger nach seiner eigenen Einlassung die Kündigungsschutzklage deshalb zurückgenommen hat, weil er die Abfindung erhalten wollte.«

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 § 613 a Abs. 2, 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die statthafte (§64 Abs.1 ArbGG), nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes zulässige (§64 Abs. 2 ArbGG), form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung (§§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. §§ 519, 520 Abs. 3 ZPO) der Kläger ist zulässig.

II.