Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage gegen Erwerberin nach Abfindungszusage
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 577/07
DRsp Nr. 2008/5263
Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage gegen Erwerberin nach Abfindungszusage
1. Nach § 144 Abs. 1BGB ist die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird; der sich aus § 144BGB ergebende Rechtsgedanke ist auf die Frage, ob ein Widerspruchsrecht gemäß § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB noch ausgeübt werden kann, übertragbar und bedeutet, dass die Ausübung des Widerspruchsrechts ausgeschlossen ist, wenn der "widerspruchsbehaftete" Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber von dem Widerspruchsberechtigten bestätigt wird.2. Nimmt der Arbeitnehmer in Kenntnis eines (möglicherweise) bestehenden Widerspruchsrechts eine Kündigungsschutzklage gegen die Betriebserwerberin zurück, weil diese ihm eine Abfindung zugesagt hat, akzeptiert er damit die Erwerberin als Vertragspartnerin; durch die Klagerücknahme gegenüber der Erwerberin in Verbindung mit der eigenen Einlassung zur Abfindungszusage hat der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Gesamtumstände hinsichtlich seines Widerspruchsrechts eine abschließende Erklärung abgegeben, den Eintritt der Bedingung bewirkt und damit den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf die Erwerberin bestätigt.
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