Die Parteien streiten um einen (Wieder-) Einstellungsanspruch des Klägers.
Der Kläger war bei der Firma S. Service-Center A-Stadt GmbH (im Folgenden: S.) bzw. deren Rechtsvorgängerin als Lagerleiter seit dem Jahre 1993 beschäftigt. Die Firma S. verrichtete diese Tätigkeit als Dienstleister bei der Fa. H.-Glas GmbH in A-Stadt.
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