ArbG Herne, vom 30.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2363/04
Unzulässiger allgemeiner Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzklage - keine Aktivlegitimation des Arbeitnehmers bei Antrag auf Insolvenzgeld - unschlüssige Darlegung eines Betriebsübergangs bei fehlenden zeitlichen und räumlichen Angaben zur Betriebsfortführung - Weiterbeschäftigungsantrag gegen Insolvenzverwalter des angeblichen Betriebsveräußerers nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis
LAG Hamm, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 297/05
DRsp Nr. 2006/21474
Unzulässiger allgemeiner Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzklage - keine Aktivlegitimation des Arbeitnehmers bei Antrag auf Insolvenzgeld - unschlüssige Darlegung eines Betriebsübergangs bei fehlenden zeitlichen und räumlichen Angaben zur Betriebsfortführung - Weiterbeschäftigungsantrag gegen Insolvenzverwalter des angeblichen Betriebsveräußerers nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis
1. Bei betriebs- und personenbedingten Kündigungen ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass der zusätzliche allgemeine Feststellungsantrag zur Wahrung der Rechte des Arbeitnehmers notwendig und prozessökonomisch sinnvoll ist; der klagende Arbeitnehmer hat daher durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einzuführen oder wenigstens deren Möglichkeit darzustellen und damit zu belegen, warum der die Kündigungsschutzklage nach § 4KSchG erweiternde Antrag zulässig sein und an der (noch dazu alsbaldigen) Feststellung ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 Abs.1 ZPO bestehen soll.
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