BAG - Urteil vom 18.03.2010
8 AZR 840/08
Normen:
BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6;
Fundstellen:
NZA-RR 2011, 280
Vorinstanzen:
LAG München, vom 27.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 934/07
ArbG München, vom 13.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 3195/07

Unzutreffende Unterrichtung des Arbeitsnehmers bezüglich eines Betriebsübergangs; Auswirkung auf Widerspruchsrecht und Verwirkung; Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses als verwirkungsrelevanter Umstand

BAG, Urteil vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 840/08

DRsp Nr. 2010/14137

Unzutreffende Unterrichtung des Arbeitsnehmers bezüglich eines Betriebsübergangs; Auswirkung auf Widerspruchsrecht und Verwirkung; Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses als verwirkungsrelevanter Umstand

Orientierungssätze: 1. Wird ein Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang informiert, der entgegen der tatsächlichen Sachlage in der Vergangenheit stattgefunden haben soll, und erklärt er sein Einverständnis mit einem solchen Betriebsübergang, so geht diese Erklärung ins Leere. Sie stellt hinsichtlich eines später und anders stattgefundenen Betriebsübergangs weder einen Verzicht des Arbeitnehmers auf sein Widerspruchsrecht noch ein für die Verwirkung desselben bedeutsames Umstandsmoment dar.