LAG Köln - Urteil vom 21.08.1998
12 Sa 536/98
Normen:
BGB §§ 613a; BUrlG 7 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 10197/97

Urlaubsabgeltung bei Betriebsübergang

LAG Köln, Urteil vom 21.08.1998 - Aktenzeichen 12 Sa 536/98

DRsp Nr. 2000/2061

Urlaubsabgeltung bei Betriebsübergang

»1. Verliert ein Reinigungsunternehmen einen Auftrag, der von einer anderen Firma fortgeführt wird, und spricht es aus diesem Anlass eine Kündigung aus, so entsteht ein Urlaubsabgeltungsanspruch des gekündigten und bei der anderen Firma weiterbeschäftigten Arbeitnehmers unabhängig davon, ob ein Betriebsübergang i.S.v. § 613 a BGB vorliegt. 2. Auf die Rechtsfolgen des § 613 a I 1 und IV BGB kann der bisherige Arbeitgeber sich nach dem Schutzzweck dieser Norm nicht berufen, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung gegen sich gelten lässt.«

Normenkette:

BGB §§ 613a; BUrlG 7 Abs. 4 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 10197/97