FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.09.2002
4 K 3449/98
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 ; EStG § 16 Abs. 3 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 27
EFG 2003, 45

Veräußerung eines Geschäftsbereichs als Teilbetriebsveräußerung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen 4 K 3449/98

DRsp Nr. 2003/715

Veräußerung eines Geschäftsbereichs als Teilbetriebsveräußerung

Lässt ein Teilbetrieb die von ihm vertriebenen Produkte im Zentralbereich des Gesamtbetriebes herstellen, kann dennoch eine nicht der Gewerbesteuer unterliegende Teilbetriebsveräußerung vorliegen, wenn der Geschäftsbereich die Produkte auch selbst herstellen kann.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 ; EStG § 16 Abs. 3 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Veräußerung eines Geschäftsbereichs der Klägerin rechtlich als Teilbetriebsveräußerung zu qualifizieren ist und als solche nicht der Gewerbesteuer unterliegt.