FG Hamburg, Urteil vom 08.10.2001 - Aktenzeichen III 277/01
DRsp Nr. 2002/4198
Veräußerung eines Gewerbebetriebes
Die Veräußerung einer deftig-rustikal geprägten Gaststätte mit Stammgästen und Laufkundschaft und die anschließende Übernahme der Clubgaststätte eines Vereins ohne Laufkundschaft und ohne Mitnahme von Stammgästen ist eine Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der - betragsmäßig unstreitige - Gewinn aus der Veräußerung der Gaststätte ... (G) nach §§ 16 Absatz 1, 34 Absatz 1, 2 Nr. 1EStG steuerbegünstigt ist.
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