FG Hessen - Urteil vom 20.03.2002
10 K 2612/98
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;

Veräußerung; Teilbetrieb; Steuerbegünstigung; Belieferungsrecht; Zeitschriftenabonnement; Pressevertrieb - Steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebes

FG Hessen, Urteil vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 10 K 2612/98

DRsp Nr. 2003/11716

Veräußerung; Teilbetrieb; Steuerbegünstigung; Belieferungsrecht; Zeitschriftenabonnement; Pressevertrieb - Steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebes

1. Teilbetrieb i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestalteter Teil eines Gesamtbetriebes, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebes i. S. des Einkommensteuergesetzes aufweist und als solcher lebensfähig ist. 2. Der Bereich Verwertung von Belieferungsrechten innerhalb eines Betriebes, der die Werbung von Buch- und Zeitschriftenabonnements in zum Gegenstand hat, ist zumindest dann kein selbstständiger Teilbetrieb dessen Veräußerung steuerbegünstigt ist, wenn die Bereiche organisatorisch gemeinsam geführt werden.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger im Streitjahr 1992 einen Teilbetrieb steuerbegünstigt veräußert hat.