Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR
FG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2004 - Aktenzeichen V 53/04
DRsp Nr. 2004/13985
Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR
1. Auch bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR ist der begünstigte Veräußerungs- oder Aufgabegewinn vom laufenden Gewinn abzugrenzen.2. Dabei sind Gewinnanteile, die auf die Anteile des Veräußerers an zum Umlaufvermögen gehörendem Grundstück entfallen, dem laufenden Gewinn zuzurechnen.
Streitig ist, ob Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer im gewerblichen Grundstückshandel tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) laufende Gewinne im Sinne der §§ 15EStG, 7GewStG oder Veräußerungsgewinne im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2EStG sind.
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