FG Hamburg - Beschluss vom 10.06.2004
V 53/04
Normen:
GewStG § 7 ; EStG § 16 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1856

Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR

FG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2004 - Aktenzeichen V 53/04

DRsp Nr. 2004/13985

Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR

1. Auch bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR ist der begünstigte Veräußerungs- oder Aufgabegewinn vom laufenden Gewinn abzugrenzen. 2. Dabei sind Gewinnanteile, die auf die Anteile des Veräußerers an zum Umlaufvermögen gehörendem Grundstück entfallen, dem laufenden Gewinn zuzurechnen.

Normenkette:

GewStG § 7 ; EStG § 16 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer im gewerblichen Grundstückshandel tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) laufende Gewinne im Sinne der §§ 15 EStG, 7 GewStG oder Veräußerungsgewinne im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind.