FG Berlin - Urteil vom 21.03.2006
7 K 4006/03
Normen:
EStG § 15 § 16 Abs. 1 Nr. 2 § 34 ; GewStG § 7 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1322
EFG 2006, 1069

Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften als laufender Gewinn

FG Berlin, Urteil vom 21.03.2006 - Aktenzeichen 7 K 4006/03

DRsp Nr. 2006/20605

Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften als laufender Gewinn

Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehreren am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts gehören zum laufenden Gewinn nach §§ 15 EStG, 7 GewStG..

Normenkette:

EStG § 15 § 16 Abs. 1 Nr. 2 § 34 ; GewStG § 7 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Gewinne aus Veräußerungen von Mitunternehmeranteilen an mehreren am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts laufende Gewinne im Sinne der §§ 15 Einkommensteuergesetz - EStG -, 7 Gewerbesteuergesetz -GewStG- oder tarifbegünstigte Veräußerungsgewinne im Sinne der § 16 Abs. 1 Nr. 2, 34 EStG sind.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform der GmbH & Co. KG laut Eintragung im Handelsregister den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.

Komplementärin der Klägerin ist die A Grundstücksgesellschaft GmbH (XXX). Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist B. B ist ebenfalls alleiniger Kommanditist der Klägerin. Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der C KG.