I. In der Hauptsache streiten die Beteiligten vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung des § 34 EStG durch das insoweit erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 geltende (§ 52 Abs. 47 EStG) Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 um die zeitliche Zuordnung von Einkünften aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG.
Die Ast sind Erben ihres am 14.12.1998 verstorbenen Vaters ... (S). S und ... (M) waren zu je 50% an der ... B GmbH (B), Bremen beteiligt. Nach § 14 des am Todestag gültigen Gesellschaftsvertrags der B steht bei Ableben eines Gesellschafters dem anderen Gesellschafter ein Ankaufsrecht des Gesellschaftsanteils gegenüber den Erben zu. Auf die in Kopie vorliegende Urkunde des Gesellschaftsvertrags wird verwiesen.
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