Streitig ist, ob der anlässlich des Ausscheidens eines Mitunternehmers aus einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis anfallende Gewinn aus der Auflösung eines für Mitarbeiter gebildeten Versorgungswerks zum begünstigten Veräußerungsgewinn gehört.
Die Kl. Dr. V. und Dr. F. betrieben seit dem 1.4.1978 eine radiologische Gemeinschaftspraxis in Form einer GbR. Zum 31.12.1997 veräußerte der Kl. Dr. V. seinen Kassenarztsitz an Dr. M. und seinen Praxisanteil an die Fa.W-GmbH, die diesen wiederum an Dr. M. verpachtete.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|